Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Picknickglück
für private und gewerbliche Kunden
Stand: September 2026
Vertragspartner / Systemzentrale:
Via Events GmbH
Markt 11
04109 Leipzig
Soweit ein PICKNICKGLÜCK-Standort durch einen eigenständigen
Standortpartner betrieben wird, ist der im jeweiligen Angebot,
in der Buchungsbestätigung oder Rechnung genannte Standortpartner
Vertragspartner.
§ 1 Geltungsbereich und Kundenarten
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
Verträge, Angebote, Buchungen und Leistungen unter der Marke
PICKNICKGLÜCK, soweit eine individuelle Vereinbarung im Angebot
oder in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes bestimmt.
(2) Privatkunden sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Firmenkunden sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform
zugestimmt wurde.
(4) Diese AGB gelten insbesondere für Picknick-Setups,
Premium-Setups, Lounge-Setups, Selbstabholungs- und DIY-Pakete,
Eventdekorationen, Heiratsanträge, Geburtstage,
Junggesellenabschiede, Baby Showers, Familienfeiern,
Firmen- und Teamevents, Workshops, Tastings, Catering,
Boards, Sharing-Konzepte, Getränke und Zusatzleistungen.
§ 2 Leistungen und Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der gebuchten Leistungen ergeben sich aus dem
jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung.
(2) Je nach Buchung können insbesondere niedrige Picknicktische,
Teppiche, Decken, Sitz- und Dekokissen, Geschirr, Besteck, Gläser,
Tischtextilien, Blumen und Grün, Kerzen, Windlichter, Laternen,
Lichterketten, Dekoration, Auf- und Abbau, Transport, Reinigung,
Speisen und Getränke enthalten sein.
(3) Bei Lounge- oder Sonderkonzepten können einzelne Bestandteile,
insbesondere Tische oder Geschirr, bewusst nicht enthalten sein.
Maßgeblich ist ausschließlich die jeweilige Leistungsbeschreibung.
(4) Abbildungen auf der Website, in Broschüren oder in sozialen
Medien dienen der Darstellung des Stils und sind keine verbindliche
Zusicherung jedes einzelnen Dekorationselements.
(5) Saisonale oder verfügbarkeitsbedingte Abweichungen bei Blumen,
Lebensmitteln, Textilien, Farben, Geschirr und Dekoration sind
zulässig, sofern Charakter und Wertigkeit der gebuchten Leistung
erhalten bleiben.
(6) Übliche geringe Gebrauchsspuren an Miet- und
Dekorationsgegenständen stellen keinen Mangel dar.
§ 3 Angebot, Buchung und Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden. Eine im Angebot genannte
Gültigkeitsdauer gilt für Preis und Verfügbarkeit.
(2) Ein Vertrag kommt insbesondere durch die ausdrückliche Annahme
eines Angebots, eine schriftliche oder elektronische
Buchungsbestätigung, die Unterzeichnung einer Buchungsbestätigung
oder die Zahlung einer vereinbarten Anzahlung zustande.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Datum, Uhrzeit, Personenzahl,
Veranstaltungsort, Kontaktdaten sowie für die Durchführung
wesentliche Besonderheiten vollständig und richtig mitzuteilen.
(4) Individuelle Änderungen oder Ergänzungen sollen in Textform
bestätigt werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Preise des jeweiligen Angebots bzw. der
Buchungsbestätigung.
(2) Gegenüber Privatkunden werden sämtliche Preise als Endpreise
einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Gegenüber Firmenkunden können Nettopreise zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind 50 % des
Gesamtpreises als Anzahlung nach Buchung und der verbleibende
Betrag spätestens sieben Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin
fällig.
(5) Bei kurzfristigen Buchungen, Sonderanfertigungen,
individuellen Beschaffungen oder größeren Veranstaltungen kann
vollständige Vorauszahlung vereinbart werden.
(6) Barzahlung vor Ort ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Eine Leistungszurückhaltung oder ein Rücktritt wegen Zahlungsverzugs
erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach einer
gegebenenfalls erforderlichen Mahnung und angemessenen Fristsetzung.
§ 5 Änderungen der Personenzahl und Leistung
(1) Änderungen der Personenzahl sind grundsätzlich bis sieben
Kalendertage vor der Veranstaltung möglich, sofern im individuellen
Angebot keine andere Frist vereinbart wurde.
(2) Erhöhungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und
können zu Mehrkosten führen.
(3) Reduzierungen nach Ablauf der Änderungsfrist führen
grundsätzlich nicht zu einer Preisreduzierung, soweit Leistungen
bereits eingeplant, reserviert oder beschafft wurden.
(4) Kurzfristige Zusatzleistungen werden nach Verfügbarkeit und
tatsächlichem Zusatzaufwand berechnet.
§ 6 Gutscheine, Aktionen und Sonderanfertigungen
(1) Gutscheine können innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen
Verjährungsfrist eingelöst werden, sofern auf dem Gutschein keine
rechtlich zulässige abweichende Regelung angegeben ist.
(2) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen,
soweit gesetzlich zulässig.
(3) Rabatt- und Aktionsangebote gelten ausschließlich im
ausgewiesenen Aktionszeitraum.
(4) Personalisierte Drucksachen, Sonderdekorationen,
speziell beschaffte Blumen, kundenspezifische Artikel oder
vergleichbare Sonderanfertigungen werden nach Freigabe verbindlich
bestellt.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für Planung und Durchführung erforderlichen
Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Für den Veranstaltungstag ist eine erreichbare Mobiltelefonnummer
anzugeben.
(3) Änderungen von Treffpunkt, Zufahrt, Veranstaltungsort,
Personenzahl, Zeitplan oder anderen wesentlichen Umständen sind
unverzüglich mitzuteilen.
(4) Allergien, Unverträglichkeiten und besondere
Ernährungsanforderungen müssen spätestens sieben Kalendertage vor
der Veranstaltung mitgeteilt werden.
§ 8 Standort, Zufahrt und Genehmigungen
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der gewählte Standort
für die vereinbarte Veranstaltung geeignet und rechtlich nutzbar ist,
sofern PICKNICKGLÜCK nicht ausdrücklich die Standortorganisation
übernommen hat.
(2) Erforderliche Genehmigungen für öffentliche Grünflächen,
Parks, Seen, Strände, Firmengelände, Innenhöfe oder private
Grundstücke sind vom Kunden einzuholen, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.
(3) Der Aufbauort muss sicher, ausreichend eben und frei von
erkennbaren Gefahren sein.
(4) Bei gebuchtem Auf- und Abbau soll der Aufbauort grundsätzlich
höchstens 50 Meter von einer geeigneten Halte- oder Parkmöglichkeit
entfernt sein.
(5) Treppen, lange Transportwege, fehlende Zufahrten,
Parkbeschränkungen und sonstige Erschwernisse müssen vorab
mitgeteilt werden.
(6) Nicht angekündigter Zusatzaufwand wird nur nach dem tatsächlich
entstehenden Zeit-, Personal- und Transportaufwand berechnet.
Der Kunde wird darüber vorab bzw. sobald praktisch möglich informiert.
§ 9 Aufbau, Übergabe, Nutzungszeit und Abbau
(1) Aufbau und Abbau durch PICKNICKGLÜCK erfolgen nur, wenn diese
Leistung gebucht wurde.
(2) Auf- und Abbau, Transport, Rücknahme und Grundreinigung können
als gemeinsame Servicepauschale vereinbart werden.
(3) Der Kunde oder eine benannte Person muss zum vereinbarten
Übergabezeitpunkt erreichbar sein, sofern keine andere Übergabeform
vereinbart wurde.
(4) Die gebuchte Nutzungsdauer beginnt und endet zu den vereinbarten
Zeiten. Eine verspätete Ankunft des Kunden führt nicht automatisch
zu einer Verlängerung.
(5) Ein eigenmächtiger Abbau oder Transport betreuter Setups ist
nicht zulässig, sofern PICKNICKGLÜCK dem nicht zuvor zugestimmt hat.
§ 10 Selbstabholung / DIY-Pakete
(1) Bei Selbstabholung erhält der Kunde die vereinbarten
Mietgegenstände für den vereinbarten Nutzungszeitraum.
(2) Der Kunde hat erkennbare Fehlmengen oder Schäden bei Übernahme
unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Equipment ist während des Transports und der Nutzung
sorgfältig, trocken und gegen Diebstahl geschützt aufzubewahren.
(4) Die Rückgabe hat vollständig und zum vereinbarten Zeitpunkt zu
erfolgen.
(5) Zelte oder sonstige sicherheits- und wetterrelevante
Konstruktionen dürfen nur durch PICKNICKGLÜCK aufgebaut werden,
wenn dies für das jeweilige Produkt vorgeschrieben ist.
§ 11 Mietgegenstände, Inventar und Eigentum
(1) Sämtliche Miet-, Ausstattungs- und Dekorationsgegenstände
bleiben Eigentum von PICKNICKGLÜCK bzw. dessen Vermietern.
(2) Eine Untervermietung, Weitergabe, Beklebung, Beschriftung,
dauerhafte Veränderung oder zweckfremde Nutzung ist nicht gestattet.
(3) Zur Dokumentation des Zustands und Inventars dürfen bei Übergabe
und Rücknahme Fotos der Mietgegenstände angefertigt werden.
§ 12 Kaution
(1) PICKNICKGLÜCK kann insbesondere bei Selbstabholung,
hochwertigen Mietgegenständen oder besonderen Setups eine
angemessene Kaution verlangen.
(2) Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Kaution werden dem Kunden
vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(3) Die Kaution wird nach vollständiger und ordnungsgemäßer
Rückgabe der Mietgegenstände zurückgezahlt bzw. freigegeben.
(4) Berechtigte Forderungen wegen fehlender oder beschädigter
Mietgegenstände oder außergewöhnlicher Reinigung können mit der
Kaution verrechnet werden.
§ 13 Nutzungs- und Sicherheitsregeln
(1) Offenes Feuer, Grills, Feuerwerk, Rauchbomben, Farbpulver,
Konfettikanonen, Wunderkerzen und vergleichbare Gegenstände dürfen
nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung verwendet werden.
(2) Kerzen und Windlichter sind ausschließlich bestimmungsgemäß
und unter ständiger Aufsicht zu benutzen.
(3) Wachs, Farben, Make-up, stark färbende Lebensmittel oder
sonstige Stoffe, die Textilien und Mobiliar beschädigen können,
sind von den Mietgegenständen fernzuhalten.
(4) Sicherheitsanweisungen des Teams sind zu beachten.
Bei einer konkreten Gefahr darf PICKNICKGLÜCK einzelne Elemente
entfernen, den Aufbau verändern oder die Nutzung beenden.
§ 14 Kinder und Tiere
(1) Die Aufsicht über Kinder verbleibt jederzeit bei den
Erziehungsberechtigten oder den vom Kunden eingesetzten
Aufsichtspersonen.
(2) Miet- und Dekorationsgegenstände sind nicht als Kletter-,
Spiel- oder Sportgeräte bestimmt.
(3) Haustiere sind so zu beaufsichtigen, dass Mietgegenstände,
Textilien, Lebensmittel und andere Gäste nicht beeinträchtigt werden.
§ 15 Speisen, Getränke, Catering und Allergene
(1) Art und Umfang von Speisen und Getränken ergeben sich aus dem
Angebot und der Buchungsbestätigung.
(2) Zum Angebot können insbesondere herzhafte und süße Boards,
Brunchboards, Obst- und Fruchtboards, Sharing-Konzepte,
Backwaren, Käse- und Feinkostprodukte, Dips, Aufstriche,
Salate, Obst, Gemüse, Süßspeisen und Getränke gehören.
(3) Die Zusammenstellung kann saisonal und je nach Verfügbarkeit
variieren. Gleichwertige Produkte können ersetzt werden.
(4) Nach Übergabe der Speisen ist der Kunde für sachgerechte
Lagerung, Kühlung und zeitnahen Verzehr verantwortlich.
(5) PICKNICKGLÜCK ist keine allergenfreie Produktionsstätte.
Eine vollständige Freiheit von Spuren bestimmter Allergene,
Konservierungsstoffe oder anderer Stoffe kann daher nicht
zugesichert werden.
(6) Medizinisch relevante Allergien oder Unverträglichkeiten sind
spätestens sieben Tage vor dem Veranstaltungstermin konkret
mitzuteilen.
(7) PICKNICKGLÜCK prüft anschließend, ob die betreffende
Speisenleistung sicher umgesetzt werden kann. Kann eine sichere
Bereitstellung nicht gewährleistet werden, ist PICKNICKGLÜCK
berechtigt, die betreffende Speisenleistung abzulehnen und mit dem
Kunden nach Möglichkeit eine Alternative abzustimmen.
(8) Selbst mitgebrachte Speisen und Getränke liegen hinsichtlich
Beschaffung, Lagerung, Kühlung, Verträglichkeit und Entsorgung in
der Verantwortung des Kunden.
(9) Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
§ 16 Alkoholische Getränke
(1) Alkoholische Getränke werden nur entsprechend den gesetzlichen
Jugendschutzbestimmungen abgegeben.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alkoholische Getränke
nicht entgegen den gesetzlichen Vorschriften an Minderjährige
weitergegeben werden.
§ 17 Wetter und Sicherheitsentscheidungen
(1) PICKNICKGLÜCK ist ein Outdoor-Konzept. Wetterbedingte
Entscheidungen werden unter Berücksichtigung von Sicherheit,
Materialschutz und Qualität getroffen.
(2) Leichter Regen steht einer Durchführung grundsätzlich nicht
entgegen, wenn eine geeignete Überdachung vorhanden oder gebucht ist.
(3) Ohne geeignete Überdachung kann bei Regen eine Verschiebung
notwendig sein.
(4) Bei Gewitter, Sturm, Starkregen, Hagel, extremer Hitze,
Hochwasser, Waldbrandgefahr, amtlichen Unwetterwarnungen oder
behördlichen Sperrungen kann PICKNICKGLÜCK die Veranstaltung aus
Sicherheitsgründen anpassen, verschieben, abbrechen oder absagen.
(5) Gebuchte Wetterfest-Optionen wie Pavillons oder Überdachungen
erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Durchführung, gewährleisten diese
bei einer gefährlichen Wetterlage jedoch nicht.
(6) Erfolgt ein sicherheitsbedingter Abbruch erst nach Aufbau oder
bereits erbrachten Leistungen, werden die bis dahin vertragsgemäß
erbrachten Leistungen und nicht mehr vermeidbaren Aufwendungen nach
den gesetzlichen Grundsätzen berücksichtigt.
§ 18 Umbuchung, Ersatztermin und Gutschein
(1) Eine vom Kunden gewünschte Umbuchung ist grundsätzlich bis sieben
Kalendertage vor dem gebuchten Termin nach Verfügbarkeit möglich.
(2) Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
(3) Muss eine Veranstaltung durch PICKNICKGLÜCK insbesondere aus
Wetter-, Sicherheits- oder sonstigen nicht vom Kunden zu vertretenden
Gründen verschoben werden, bemühen sich beide Parteien zunächst um
einen geeigneten Ersatztermin, möglichst innerhalb der laufenden Saison.
(4) Kann kein geeigneter Ersatztermin gefunden werden, kann der Kunde
auf Wunsch einen Gutschein in Höhe des nach Abzug bereits
ordnungsgemäß erbrachter und nicht mehr rückabwickelbarer Leistungen
verbleibenden Buchungswertes erhalten.
(5) Der Gutschein kann für eine zukünftige PICKNICKGLÜCK-Buchung
verwendet werden und ist grundsätzlich übertragbar, soweit auf dem
Gutschein nichts anderes angegeben wird.
(6) Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere etwaige
Rückzahlungsansprüche bei endgültiger Nichtleistung, bleiben unberührt.
Der Gutschein wird daher nicht anstelle eines gesetzlich bestehenden
Rückzahlungsanspruchs zwingend vorgeschrieben, sondern als alternative
Lösung angeboten.
(7) Bereits angefertigte, personalisierte oder nicht erneut verwendbare
Leistungen und verbindlich beschaffte Fremdleistungen können
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.
§ 19 Stornierung durch Privatkunden
(1) Der Kunde kann eine bestehende Buchung jederzeit in Textform
stornieren. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist
der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei PICKNICKGLÜCK.
(2) Da PICKNICKGLÜCK für jede Buchung den vereinbarten
Veranstaltungstermin verbindlich reserviert, entsprechende Kapazitäten
freihält und für diesen Zeitraum gegebenenfalls keine weiteren Aufträge
annehmen kann, gelten folgende Stornierungspauschalen:
Zeitpunkt der Stornierung | Stornierungskosten |
|---|---|
mehr als 60 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin | kostenfrei |
60 bis 31 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin | 30 % des vereinbarten Gesamtpreises |
30 bis 15 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin | 50 % des vereinbarten Gesamtpreises |
14 bis 8 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin | 80 % des vereinbarten Gesamtpreises |
7 bis 2 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin | 90 % des vereinbarten Gesamtpreises |
ab 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen | bis zu 100 % des vereinbarten Gesamtpreises, soweit die wesentlichen Leistungen bereits erbracht, vorbereitet, disponiert oder verbindlich beschafft wurden |
(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass
PICKNICKGLÜCK durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder nur
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) PICKNICKGLÜCK bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im konkreten
Fall ein höherer Schaden entstanden ist, soweit dies gesetzlich zulässig
ist.
(5) Bereits angefertigte oder personalisierte Leistungen, nicht mehr
stornierbare Fremdleistungen, speziell beschaffte Blumen, Lebensmittel,
Drucksachen oder sonstige kundenspezifisch beschaffte Artikel können
zusätzlich berechnet werden, soweit diese Kosten nicht bereits durch
die jeweilige Stornierungspauschale abgegolten sind.
(6) Gelingt es PICKNICKGLÜCK, den frei gewordenen Veranstaltungstermin
anderweitig in vergleichbarem Umfang zu vergeben, wird dies bei der
Abrechnung angemessen berücksichtigt.
(7) Wetterbedingte Verschiebungen oder Absagen durch PICKNICKGLÜCK
gelten nicht als Stornierung durch den Kunden. In diesen Fällen gelten
ausschließlich die Regelungen der §§ 17 und 18.
§ 20 Stornierung durch Firmenkunden
(1) Für Firmenkunden gelten grundsätzlich die Regelungen des § 19,
sofern im jeweiligen Angebot keine abweichenden Projekt-,
Produktions- oder Stornierungsbedingungen vereinbart wurden.
(2) Bei umfangreicheren Firmenveranstaltungen können insbesondere
wegen Personalplanung, Fremddienstleistern, Sonderproduktionen,
Technik, Catering oder Logistik abweichende Stornierungsfristen
vereinbart werden.
(3) Maßgeblich sind in diesem Fall die im Angebot ausdrücklich
aufgeführten Stornierungsbedingungen.
§ 21 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt können PICKNICKGLÜCK berechtigen,
die Leistung anzupassen, zu verschieben oder abzusagen, wenn die
Durchführung unmöglich, unzumutbar oder unzulässig wird.
(2) Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterlagen,
behördliche Verbote, Hochwasser, Waldbrand, Pandemien oder Epidemien,
Terrorlagen, Demonstrationen, Verkehrssperrungen, Streiks, Unfälle oder
der Ausfall kritischer Infrastruktur zählen.
(3) Die Parteien bemühen sich zunächst um eine alternative Durchführung
oder einen Ersatztermin.
(4) Findet kein Ersatztermin statt, werden bereits erbrachte Leistungen,
ersparte Aufwendungen und gegebenenfalls bestehende
Rückzahlungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
(5) Auf Wunsch kann anstelle einer bestehenden Rückzahlung ein Gutschein
nach § 18 vereinbart werden.
§ 22 Verspätungen und Nichtantreffen
(1) Eine Verspätung des Kunden führt nicht automatisch zu einer
Verlängerung der vereinbarten Nutzungsdauer.
(2) Ist der Kunde mehr als 60 Minuten verspätet und trotz mindestens
eines Kontaktversuchs nicht erreichbar, kann PICKNICKGLÜCK das
bereitgestellte Setup wieder abbauen, wenn ein weiteres Bereithalten
insbesondere aufgrund der Personalplanung, einer Wetter- oder
Sicherheitslage oder eines Folgeauftrags nicht zumutbar ist.
(3) Die Vergütung richtet sich in diesem Fall nach den bis dahin
tatsächlich erbrachten Leistungen und den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Tatsächlich entstehende zusätzliche Warte- oder Personalzeiten
können berechnet werden, sofern der Kunde darüber vorab oder bei
Eintritt der Verzögerung informiert wurde, soweit dies praktisch
möglich ist.
§ 23 Rückgabe und verspätete Rückgabe
(1) Mietgegenstände sind vollständig und zum vereinbarten Zeitpunkt
zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzuhalten.
(2) Bei Selbstabholung kann bei verspäteter Rückgabe ein weiterer
Nutzungstag berechnet werden, soweit dies dem tatsächlichen
Nutzungsausfall entspricht.
(3) Weitere konkret nachgewiesene Schäden, insbesondere wegen einer
nicht möglichen Anschlussbuchung, bleiben vorbehalten.
(4) Dem Kunden bleibt bei pauschalierten Forderungen der Nachweis
gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist.
§ 24 Schäden, Verlust und Wiederbeschaffung
(1) Der Kunde haftet für Schäden, Verlust, Diebstahl, Vandalismus,
Feuer-, Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden und unsachgemäße Nutzung
während seiner Obhutszeit, soweit er diese zu vertreten hat.
(2) Bei reparierbaren Schäden werden die erforderlichen Reparaturkosten
berechnet.
(3) Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll,
ist der zur Beschaffung eines nach Art, Qualität und Zustand
vergleichbaren Ersatzgegenstandes erforderliche Betrag zu ersetzen.
(4) Führt die Ersatzbeschaffung zu einer erheblichen Wertverbesserung
gegenüber dem beschädigten Gegenstand, wird ein angemessener
Vorteilsausgleich berücksichtigt.
(5) Normale Gebrauchsspuren sind von der Ersatzpflicht ausgenommen.
§ 25 Reinigung und Müll
(1) Die übliche Grundreinigung der Mietgegenstände kann Bestandteil der
vereinbarten Servicepauschale sein.
(2) Außergewöhnliche Verschmutzungen sind hiervon nicht umfasst.
(3) Dazu zählen insbesondere starke Speise- oder Getränkereste, Erde,
Sand, Wachs, Rauchspuren, Tierhaare, Farbe, Konfetti, Make-up, starke
Nässe oder Verschmutzungen aufgrund eines unsachgemäßen Umgangs.
(4) Außergewöhnlicher Reinigungs-, Trocknungs- oder
Wiederherstellungsaufwand wird nach dem tatsächlich erforderlichen
Zeit-, Material- und gegebenenfalls Fremdreinigungsaufwand berechnet.
(5) Selbst mitgebrachte Speisen, Getränke, Flaschen und Verpackungen
sind vom Kunden zu sammeln oder zu entsorgen, soweit keine
Müllentsorgung vereinbart wurde.
§ 26 Haftung von PICKNICKGLÜCK
(1) PICKNICKGLÜCK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
(3) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem
Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.
(4) Für persönliche Gegenstände, Wertgegenstände, Kleidung, Geschenke
oder technische Geräte des Kunden haftet PICKNICKGLÜCK ausschließlich
nach den vorstehenden gesetzlichen Maßstäben.
§ 27 Reklamationen und Mängel
(1) Erkennbare Beanstandungen sollen möglichst unverzüglich während
der Veranstaltung mitgeteilt werden, damit PICKNICKGLÜCK Gelegenheit
zur Abhilfe erhält.
(2) Gesetzliche Mängelrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt.
(3) Geringfügige saisonale oder verfügbarkeitsbedingte Abweichungen,
die den Gesamtcharakter und die Wertigkeit der Leistung nicht
beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
§ 28 Foto-, Video- und Nutzungsrechte
(1) PICKNICKGLÜCK darf Setups, Dekorationen und Arrangements ohne
erkennbare Personen zu Dokumentations-, Portfolio- und Marketingzwecken
fotografieren.
(2) Fotos oder Videos, auf denen Personen erkennbar sind, werden nur
mit einer entsprechenden Einwilligung zu Werbezwecken veröffentlicht.
(3) Bei privaten Grundstücken, Wohnungen oder Gärten wird vor einer
Veröffentlichung eine gesonderte Freigabe eingeholt, sofern Rückschlüsse
auf den privaten Lebensbereich möglich sind.
(4) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von PICKNICKGLÜCK.
§ 29 Datenschutz und Kommunikation
(1) Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Bearbeitung von
Anfragen, Buchungen, Zahlungen, Rechnungen und zur Durchführung der
Veranstaltung verarbeitet.
(2) Die Kommunikation kann über E-Mail, Telefon, Messenger oder ein
Buchungssystem erfolgen, wenn der Kunde diesen Kommunikationsweg
verwendet oder angegeben hat.
(3) Im Übrigen gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf der
Website.
§ 30 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen besteht für Verbraucher grundsätzlich ein
gesetzliches Widerrufsrecht, soweit kein gesetzlicher Ausschluss greift.
(2) Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen
besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Erbringung ein
spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde. Dies betrifft
grundsätzlich fest terminierte Picknick- und Eventbuchungen.
(3) Auch bei der Lieferung bzw. Bereitstellung von Speisen und Getränken
zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum kann ein gesetzlicher
Ausschluss des Widerrufsrechts greifen.
(4) Für individuell angefertigte oder eindeutig auf persönliche
Bedürfnisse zugeschnittene Waren sowie schnell verderbliche Waren
können weitere gesetzliche Ausschlussgründe bestehen.
(5) Soweit bei einem konkreten Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht
besteht, insbesondere je nach Ausgestaltung bei nicht termingebundenen
Gutscheinen oder sonstigen Leistungen, erhält der Verbraucher die
gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls ein
Muster-Widerrufsformular.
(6) Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 31 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als
dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des
gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der
Sitz des jeweiligen PICKNICKGLÜCK-Anbieters vereinbart werden.
(4) Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen, soweit
gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
(6) Maßgeblich ist diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des
jeweiligen Vertragsschlusses wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.